Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) hat ihre fünf DGE-Qualitätsstandards aktualisiert. Neben neuen Rechtsgrundlagen sind insbesondere aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse der Nachhaltigkeitsforschung berücksichtigt worden, die sich wie ein roter Faden durch alle Kapitel ziehen.
Der „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Betrieben, Behörden und Hochschulen“ hat dabei umfangreichere Änderungen erfahren: Neben einem neuen Titel enthält er erstmals Kriterien für die Gestaltung einer veganen Kost, um sowohl Anbieterinnen und Anbietern wie auch den Gästen mehr Wahlfreiheit zu ermöglichen, und erscheint daher als überarbeitete Neuauflage. Alle Qualitätsstandards stehen ab sofort kostenfrei zum Download bereit.
Gemeinschaftsverpflegung: Wichtiger Ansatzpunkt für eine gute Ernährung für alle
Der Beitrag des Ernährungssystems an den Treibhausgasemissionen liegt weltweit bei einem Drittel. Für eine Verpflegung, die auf Lebensqualität auch für künftige Generationen setzt, sind zentrale Nachhaltigkeitsziele eine Grundlage. „Mit etwa 16 Millionen Tischgästen pro Tag ist die Gemeinschaftsverpflegung ein enormer Hebel für die Transformation hin zu einer gesundheitsfördernden und nachhaltigeren Ernährung“, sagt Dr. Kiran Virmani, Geschäftsführerin der DGE. „In die umfangreiche Überarbeitung der DGE-Qualitätsstandards 2020 sind Aspekte der Nachhaltigkeit verstärkt eingeflossen, genauso wie ein sich veränderndes Essverhalten innerhalb der deutschen Bevölkerung. Die aktualisierten Auflagen sind um neue Erkenntnisse und Entwicklungen aus der Nachhaltigkeitsforschung sowie neue Rechtsgrundlagen ergänzt worden.“ Dazu gehört u. a. die neue Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) sowie die seit Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht für Caterer, Lieferdienste und Restaurants.
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