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Neue Angebote der DGE für zertifizierte Ernährungsfachkräfte

Ab 2025 gibt es zwei neue Angebote für Ernährungsfachkräfte: Absolvent*innen eines ernährungsbezogenen Studiengangs mit VDOE- oder QUETHEB-Zertifikat erhalten die Möglichkeit, ihre kontinuierliche Fortbildung über das „DGE-Fortbildungszertifikat“ nachzuweisen.

Weiterhin können alle Ernährungsfachkräfte mit einem Zertifikat laut „Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung“ ihre Kontaktdaten in der Fachkräftesuche auf der DGE-Internetseite veröffentlichen lassen.

„DGE-Fortbildungszertifikat“ für die Nachzertifizierung

Mit dem neuen „DGE-Fortbildungszertifikat“ ausschließlich für die Nachzertifizierung bietet die DGE Absolvent*innen eines ernährungsbezogenen Studiengangs mit einem bestehenden Zertifikat von VDOE und QUETHEB die Möglichkeit, dessen Gültigkeit über die DGE verlängern zu lassen. Damit leistet die DGE einen Beitrag zur Wahlfreiheit auf dem Markt der Zertifikate. Die Gebühr beträgt 45 Euro für einen 3-Jahres-Zeitraum, die Mitgliedschaft in einem Berufs- oder Fachverband ist erforderlich.

Hintergrund ist, dass die Verlängerung der VDOE- und QUETHEB-Zertifikate von diesen Verbänden an die Plattform E-Zert abgegeben wurde, so dass sie zukünftig als E-Zert-Zertifikat weitergeführt werden. VDD-Mitglieder haben sich in einer Mitgliederversammlung für den Erhalt ihres etablierten VDD-Fortbildungszertifikats und gegen einen „automatischen“ Wechsel zu E-Zert ausgesprochen. Der VFED führt sein Zertifikat ebenfalls wie bisher weiter. Mit dem neuen DGE-Fortbildungszertifikat haben VDOE- und QUETHEB-Zertifikatsinhaber*innen damit eine weitere Option zur Nachzertifizierung. Wie bereits in der „Position der DGE zu E-Zert“ veröffentlicht, spricht sich die DGE ausdrücklich für Mitbestimmung und Wahlfreiheit aus: Ernährungsfachkräfte sollten weiterhin als Mitglied ihrer Verbände bei Fragen der Zertifizierung und Fort- und Weiterbildung direkt mitentscheiden können.

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Bild: © luismolinero – stock.adobe.com / bearbeitet