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Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung/-therapie und Ernährungsbildung aktualisiert

Gemeinsame Standards weiterentwickelt

„Wie erkenne ich eine qualifizierte Ernährungsberaterin oder einen qualifizierten Ernährungstherapeuten? Worauf sollte ich bei Anbieter*innen von Ernährungsbildung achten?“ Auf diese Fragen liefert die Rahmenvereinbarung zur „Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung/-therapie und Ernährungsbildung“ des gleichnamigen Koordinierungskreises Antworten. Diese liegt nun in einer umfassend aktualisierten Fassung vor. Sie ist weiterhin eine wichtige Orientierungshilfe für Verbraucher*innen, Multiplikator*innen und Institutionen. Die neue Fassung der Rahmenvereinbarung ist unter www.wegweiser-ernaehrungsberatung.de abrufbar.

Viele Menschen in Deutschland wollen sich gesund und nachhaltig ernähren. Das zeigt zum Beispiel der „Ernährungsreport 2023“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Wer auf der Suche nach Anbieter*innen für Ernährungsberatung/-therapie oder Ernährungsbildung ist, hat es jedoch nicht immer leicht, geeignete Angebote zu erkennen. Denn die Berufsbezeichnungen „Ernährungsberater*in“ oder „Ernährungs-therapeut*in“ sind in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Auch bieten sehr unterschiedliche Berufsgruppen ihre Dienstleistungen in diesem Markt an. So ist die Abgrenzung zwischen seriösen und unseriösen Anbieter*innen oft schwierig.

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